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Weitere aktuelle Änderungen des FEI-Reglements Vielseitigkeit
z.T. gültig ab 15.4.2009/1.7. 2009 Achtung: Die FEI hat nun mitten in der Saison noch folgende kurzfristige Änderungen veranlasst (insbesondere das jeweilige Einführungsdatum beachten!) ohne Gewähr – im Zweifel gilt der englische Originaltext! FEI-Änderungen ab 15. April 2009 Art. 506.2 Definition Qualifikationsergebnis Alle ab 2009 für die Qualifikation eingebrachten CIC-Ergebnisse müssen fehlerfreie Geländerunden haben (bisher seit 1.1. 2009 mindestens eins) Art. 532 Zerbrechen von Sicherheitshindernissen Führt nun nicht mehr zum Ausschluss sondern wird mit 25 Strafpunkten bestraft Art.531/533 - Definition der Hindernisfehler - Volte: Bei einer Kombination mit mehreren Elementen wird ein umrunden oder vorbeireiten an einem Element immer bestraft, sofern es ab dem Anreiten Gestrichen: Landen nach dem des ersten Elements und dem abschließenden Überwinden des letzten Elements stattfindet. Bei „black-flagged“ Alternativen ist das Umrunden des letzten Elements zulässig, da der Reiter seinen Weg frei wählen kann und jedes Element wie ein Einzelhindernis bewertet wird. (Die Entscheidung, ob ein Hindernis angeritten wurde oder nicht ist dennoch zu treffen.) Dressur-Aufgabe Junioren-EM Es wird der CCI1*-B-Test 2009 geritten FEI-Änderungen ab 1. Juli 2009 Art. 532.1.2 Bewertung Sturz Reiter/Pferd Sturz eines Reiters und/oder Pferdes auf der gesamten Strecke (nicht nur in Zusammenhang mit dem Überwinden des Hindernisses) führt zum Ausschluss. FEI-Änderungen ab 1. Januar 2010 Art.505.8. Zulassung von 4-Sterne-Pferden in 2-Sterne Prüfungen Dies wird erst ab dem 1.1.2010 komplett zugelassen, in 2009 müssen wir uns in deutschen Prüfungen noch mit dem bisher nicht von der FEI beanstandetem Ausschreibungszusatz begnügen, der Art.505.8. außer kraft setzt. Art. 518.2. Verfassungsprüfungen erst ab 2010: Lockerung der Bestimmungen, d.h. Zulassung der 1.Verfassung bei CICs mit Zustimmung des TDs vor Absolvierung der ersten Sprünge Art.519.3.2 – Unfälle von Reitern – Gestrichen: gültig ab 1.Juli 2009 ab 2010: Bei einem Sturz im Training oder während der Prüfung müssen sich Reiter und Pferd (Official Vet) untersuchen lassen, bevor sie das Turniergelände verlassen. Hierfür ist der Reiter selbst verantwortlich. Gestrichen:Im Falle von Bewusstlosigkeit oder offensichtlicher Gehirnerschütterung muss der Reiter von der Prüfung disqualifiziert werden. Im Falle einer Verletzung, die medizinische Behandlung oder die (stationäre?) Aufnahme in einem Krankenhaus notwendig macht, ist der Reiter so lange gesperrt, bis ein „FN-Freigabe-Formular“ dem Veranstalter des CICs/CCIs zugeht, bei dem Reiter starten möchte. Medizinische Sperre: Jeder Reiter, der aufgrund der o.g. Fälle gesperrt ist, wird bei der FN auf einer „FN Medizinische Sperre – Liste“ im Internet geführt. Freigabe durch die FN/Auflösung der Sperre: kann nur erfolgen, wenn das „FN-Freigabe-Formular“ vom einem Arzt ausgefüllt wurde, der eine der Verletzung entsprechende Qualifikation hat. Int. Veranstalter müssen kontrollieren, ob die Reiter zugelassen sind. Art. 520.1 Abuse of the horse – neu: Blut am Pferd ab 2010:Pferde, die an den Flanken bluten oder “Striemen”, die auf starken Gertengebrauch hindeuten, führen, genau wie auch Blut im Maul oder in den Nüstern, zum Ausschluss. Lediglich bei wenig Blut im Maul, z.B. durch beißen auf Zunge oder Lippe, kann der Offizielle (Steward/Richter) das Abwischen des Blutes erlauben. Blutet es nach, erfolgt Ausschluss. Art. 521.2 Ausrüstung – Gerten in der Dressur ab 2010: Angleichung an das Dressur-RG Art. 550.9 Einsatz von TDs ab 2010: Weitere TDs nicht bei mehr als 2 Kategorien/Sterne-Levels pro Turnier, sondern auch wenn die Gesantzahl der Nennungen bei dem Turnier 100 überschreitet. Weitere TDs dürfen nationalen Status haben. Annex 3b Jumping Efforts Cross Country ab 2010: Anpassung der Distanzen mit Alternativmöglichkeiten auch in CCI3* und 4* (wie bisher nur für CCI1* und CCI2*) Warendorf, 15.04.2009 ---------- Englisches Originaldokument: Hier!
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